Walldorf wird grüner!

Maximieren Sie Ihre Energieeffizienz in Walldorf: Attraktive Förderungen bis zu 10.000€ für Gewerbe-Photovoltaik-Anlagen!

Steigern Sie Ihre Nachhaltigkeit und Energieeffizienz mit einer Photovoltaik-Anlage und profitieren Sie von großzügigen Förderungen. Entdecken Sie, wie Sie nicht nur Ihre Betriebskosten senken, sondern auch einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz leisten können.

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3 Gründe, warum Ihr Unternehmen von diesem Förderprogramm profitieren sollte

Betriebskosten senken

Reduzieren Sie Ihre monatlichen Energiekosten und steigern Sie gleichzeitig Ihre Energieunabhängigkeit.

Nachhaltiges Image stärken

Zeigen Sie Ihren Kunden und Partnern, dass Ihr Unternehmen sich für eine grüne und nachhaltige Zukunft einsetzt.

Exklusive Vorteile in Walldorf

Das Förderprogramm in Walldorf bietet Unternehmen besonders attraktive Konditionen bis zu 10.000€. Investition minimieren und Rentabilität maximieren statt Investition maximieren.

erfahrene Branchenexperten

Warum WIRSOL Roof Solutions für Ihr gewerbliches Photovoltaik-Projekt wählen?

Mit über 16.000 erfolgreich umgesetzten PV-Projekten, darunter zahlreiche gewerbliche Installationen, sind wir Ihr idealer Partner. Bei WIRSOL Roof Solutions erhalten Sie als Unternehmen ein Rundum-Sorglos-Paket:

Freuen Sie sich auf folgende Inklusiv-Leistungen:

  • Begleitung Ihres Unternehmens durch alle Phasen des Photovoltaik-Projekts

  • Dediziertes gewerbliches Serviceteam: Ihr persönlicher Ansprechpartner und 24/7-Hotline für geschäftliche Anforderungen

  • Professionelles Monitoring und Störfallmanagement für Ihre PV-Anlage

  • Optimierung der Anlagenleistung, maßgeschneidertes Versicherungsmanagement und schneller Austausch von Komponenten für Betriebe

  • Ihr verlässlicher Partner für den effizienten und rentablen Betrieb Ihrer gewerblichen Photovoltaikanlage

Unsere Kunden sprechen für uns!

Wir sind der Meinung, dass echtes Feedback den wahren Wert unserer Arbeit zeigt. Unsere Kunden aus Walldorf und darüber hinaus teilen ihre Erfahrungen und zeigen, warum sie sich für uns entschieden haben. Hören Sie auf die Stimmen, die zählen – die unserer zufriedenen Kunden.

Was genau wird für Unternehmen gefördert?

Anlagenförderung für Gewerbe

PV-Module, Wechselrichter und Batteriespeicher:
Die Kosten für Material und Montage dieser Hauptkomponenten werden durch das Förderprogramm abgedeckt.

Installationsmaterial und Kabel:
Egal, ob es sich um die Erstinstallation handelt oder um Anpassungen – die Kosten sind förderfähig.

Stromzähler:
Die Auswechslung des Stromzählers sowie die Montage weiterer Zähler sind ebenfalls Bestandteil der Förderung.

Umfassende Unterstützung:
Neben den direkten Kosten für die Anlagenkomponenten unterstützt das Förderprogramm auch bei der Planung, Optimierung und Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaik-Anlage.

Förderung von Umfeldmaßnahmen

Dachstatik:
Die Prüfung der Statik Ihres Firmengebäudes ist essentiell und wird gefördert.


Steuerberatung:
Die Kosten für steuerliche Beratung im Zusammenhang mit Ihrer Photovoltaik-Anlage sind förderfähig.

PV-Beratung:
Professionelle Beratung zur optimalen Nutzung und Installation Ihrer Anlage wird unterstützt.

Mechanische Taubenabwehr:
Sichern Sie die Langlebigkeit und Effizienz Ihrer PV-Anlage, indem Sie diese vor Vögeln schützen.

Walldorf bietet eine der besten Fördermöglichkeiten für Photovoltaik-Anlagen.

Die Förderung ist für ihr Unternehmen besonders attraktiv. Mit großzügigen Zuschüssen von bis zu 10.000€ für festinstallierte Anlagen und zusätzlichen Boni für größere Betriebsstätten wird Ihre Investition noch wertvoller.

Häufige Fragen unserer Kunden

Ja, die Kombination von Solaranlagen mit Batteriespeichern ermöglicht es Ihnen, überschüssige Energie zu speichern und sie später zu nutzen, wenn die Sonne nicht scheint. Dies kann Ihre Unabhängigkeit vom Netz weiter erhöhen und die Kosten senken.

Solaranlagen erfordern nur minimale Wartung. Regelmäßige Reinigung der Solarmodule, Überprüfung der Wechselrichter und gelegentliche Inspektionen reichen in der Regel aus, um eine optimale Leistung sicherzustellen.

Ihre Solaranlage wird in der Regel mit einem Netzanschluss verbunden. Bei schlechtem Wetter oder nachts, wenn die Sonne nicht scheint, kann Ihr Haushalt weiterhin Strom aus dem Netz beziehen. Wenn Ihre Anlage jedoch mehr Strom erzeugt, als Sie verbrauchen, wird dieser überschüssige Strom ins Netz eingespeist, was Sie finanziell belohnt. Übrigens, unsere Solaranlagen sind auch bei diffusen Lichtverhältnissen hoch effizient.

Die Förderung richtet sich hauptsächlich an neue Installationen. Bei einem Austausch von Modulen wird nur für den Anteil der zusätzlich neu installierten Leistung eine Förderung vorgenommen.

Die Förderung bezieht sich auf verschiedene Arten von Anlagen, einschließlich festinstallierter Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeichern. Die genaue Höhe der Förderung hängt von der Art und Größe der Anlage ab.

Nachdem Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht und die Installation Ihrer Photovoltaik-Anlage abgeschlossen haben, beginnt die Bearbeitungsphase durch die Bewilligungsstelle in Walldorf. Die genaue Dauer bis zur Auszahlung der Förderung kann variieren, abhängig von der Anzahl der Anträge, die die Stadt gerade bearbeitet, und der Vollständigkeit und Korrektheit Ihrer eingereichten Unterlagen.

In der Regel kann man jedoch davon ausgehen, dass solche Förderungsanträge innerhalb einiger Wochen bis zu einigen Monaten bearbeitet werden. Es wäre empfehlenswert, nach Einreichung aller Unterlagen regelmäßig den Status Ihres Antrags bei der Bewilligungsstelle nachzufragen. Dies gibt Ihnen nicht nur einen Überblick über den Fortschritt, sondern zeigt auch Ihr Interesse und Engagement in Bezug auf die Förderung.

Zudem ist es immer eine gute Idee, sich vorab bei der Stadt Walldorf, Fachdienst 23, zu erkundigen, um eine genauere Einschätzung über die voraussichtliche Bearbeitungszeit zu erhalten.

Nein, bereits bestehende Anlagen sind generell nicht förderfähig. Die Antragstellung für die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Unter “Maßnahmenbeginn” wird bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe) verstanden. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ohne Zustimmung (Bewilligungsbescheid) der Bewilligungsstelle mit der Maßnahme begonnen wurde.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Photovoltaik-Anlagen, für die nach dem 31.03.2022 und vor der öffentlichen Bekanntmachung dieser Richtlinie der Installationsauftrag erteilt wurde, können abweichend von den Bedingungen rückwirkend gefördert werden.

Das bedeutet, wenn Sie Ihre Anlage nach dem 31.03.2022 installiert haben und bevor diese Richtlinie öffentlich bekannt gemacht wurde, könnten Sie Anspruch auf eine rückwirkende Förderung haben. In allen anderen Fällen sind bereits bestehende Anlagen nicht förderfähig.

Antragsberechtigung und -stelle:
Um die PV-Förderung in Walldorf zu beantragen, müssen Sie als Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigter oder als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft handeln. Mieter können ebenfalls einen Antrag stellen, benötigen jedoch eine Einverständniserklärung des Eigentümers. Die Anträge werden von der Stadt Walldorf, speziell vom Fachdienst 23 – Umwelt, FFW, Katastrophenschutz an der Nußlocher Straße 45 in 69190 Walldorf bearbeitet.

Antragsverfahren und erforderliche Unterlagen:
Es ist wichtig, dass die Antragstellung vor dem Beginn der Maßnahme erfolgt, wobei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages bereits als Beginn gilt. Bei der Antragstellung müssen Sie ein Antragsformular, ein Angebot für die PV-Anlage, gegebenenfalls ein Angebot für den Batteriespeicher und einen aktuellen Fotonachweis der zu belegenden Fläche vorlegen. Die benötigten Formulare und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Stadt Walldorf. Nach Abschluss der Installation sind weitere Unterlagen wie Originalrechnungen, Bestätigungen über die fachgerechte Installation und Inbetriebnahme, sowie Nachweise über die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister erforderlich.

Weitere Hinweise:
Alle Unterlagen können auch elektronisch eingereicht werden, wobei ein spezielles Bestätigungsformular im Original benötigt wird. Es ist zu beachten, dass trotz Vorliegen aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite.